AGB

Die Trainings- und Zahlungsvereinbarungen sind Bestandteil sämtlicher Kurse der Tennisschule Easy Tennis. Mit der Teilnahme am Unterricht erkennen die Kunden/Erziehungsberechtigten die Vereinbarung an.

Hilfsmittel, Kosten für Anfahrt und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind im Preis enthalten.

  1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
    Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

  2. Anmeldung
    Der Vertrag mit der Tennisschule kommt mit einer schriftlichen Anmeldung zustande.  Wird der Vertrag nicht 2 Wochen vor Ende einer Sommer- bzw. Winter-Saison schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um eine weitere Saison.
    Die Tennisschule ist in der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.

  3. Training
    Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

  4. Aufsicht bei Kindern
    Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.

  5. Ausschluss vom Training
    Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

  6. Ausgefallene Stunden
    Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.
    Gruppentraining wird nur nachgeholt, wenn uns die gesamte Gruppe spätestens 24 Stunden vor dem Termin unterrichtet. Bei einzelnen fehlenden Teilnehmern eines Gruppentrainings entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten.
    Wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallenen Stunden werden nachgespielt. Sofern dies trotz bester Bemühungen innerhalb von 6 Monaten nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt.

  7. Platz-/Hallengebühren
    Eventuell anfallende Platz- bzw. Hallengebühren werden separat vom jeweiligen Hallenbetreiber/Verein für die komplette Saison berechnet. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags mit der Tennisschule muss der Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Hallengebühren mit dem jeweiligen Hallenbetreiber/Verein direkt geklärt werden.

  8. Kündigung
    Der Vertrag mit der Tennisschule kann zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  9. Haftung
    Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit den Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  10. Mängelrügen und Gewährleistung
    Beanstandungen wegen mangelnder und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

  11. Inkasso
    Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken mit Beginn des Blocks, bei Sommer- bzw. Winter-Saison mit Beginn der Saison fällig. Zur Verwaltungsvereinfachung erteilt uns der Kunde/Erziehungsberechtigte eine Einzugsermächtigung.

  12. Datenschutz
    Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.